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Begleitung und Beratung bei der Gründung und Errichtung von Kapital- und Personengesellschaften unter Beachtung von steuerlichen und rechtlichen Aspekten,
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Begleitung und Beratung von Stiftern bei der Errichtung von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Körperschaften unter Beachtung der einschlägigen Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts,
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Ausarbeit von Nachfolgeregelungen und Vermögensübergaben für Unternehmer und Privatleute unter Beachtung familien- und erbrechtlicher Gesichtspunkte einschließlich der steuerlichen Optimierung der mit unseren Mandanten erarbeiteten Konzepte,
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Laufende Beratung und Betreuung von Stiftungen und Stiftern sowie von Gesellschaften und deren Geschäftsführern,
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Hilfeleistung bei der Anfertigung handelsrechtlicher Jahresabschlüssen und Bilanzen.
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