STEUERRECHT

Die Kanzlei bietet auf diesem Gebiet unter anderem folgendes Leistungsspektrum:

Begleitung und Beratung bei der Gründung und Errichtung von Kapital- und Personengesellschaften unter Beachtung von steuerlichen und rechtlichen Aspekten,

Begleitung und Beratung von Stiftern bei der Errichtung von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Körperschaften unter Beachtung der einschlägigen Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts,

Ausarbeit von Nachfolgeregelungen und Vermögensübergaben für Unternehmer und Privatleute unter Beachtung familien- und erbrechtlicher Gesichtspunkte einschließlich der steuerlichen Optimierung der mit unseren Mandanten erarbeiteten Konzepte,

Laufende Beratung und Betreuung von Stiftungen und Stiftern sowie von Gesellschaften und deren Geschäftsführern,

Hilfeleistung bei der Anfertigung handelsrechtlicher Jahresabschlüssen und Bilanzen.